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Was ist "Google Street
View"?
"Google Street View" ist ein Datensammeldienst für den es derzeit noch
keine rechtliche Grundlage gibt. Der Niedersächsische Städte- und
Gemeindebund fordert seit längerem die Schaffung einer verlässlichen
Rechtsgrundlage für diese Dienste. Google will detaillierte Bilder von
Häusern und Straßenzügen ins Internet stellen. Dazu werden in weiten
Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Street
View" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Street
View" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet
veröffentlichen. Dabei ist "Google Street View" für Internetnutzer nur auf
den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle
Bürgerinnen und Bürger dafür: Mit einem Verlust der Privatsphäre, der
durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht. Leider
haben wir derzeit nicht die Möglichkeit etwas gegen diesen Dienst zu
unternehmen. Wir möchten Ihnen aber die Möglichkeit geben Widerspruch
gegen den Dienst "Google Street View" zu erheben und auf eine wirksame
Kontrolle zu achten.
Widerspruch per
Onlineformular
Für Deutschland hat Google die Möglichkeit geschaffen, vor dem Start
von Street View einer Veröffentlichung von Bildern des eigenen Hauses zu
widersprechen. Unter
www.google.de/streetview wird es ab sofort
bis 15. Oktober 2010, 23.59 Uhr - ein Onlineformular geben, mit dem Mieter
und Hausbesitzer in den 20 ersten Street-View-Städten (Berlin, Bielefeld,
Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen,
Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München,
Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal) beantragen können, dass ihr
Gebäude vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht wird.
Nach einem Widerspruch erhält der Betroffene zunächst eine
Eingangsbestätigung sowie häufig die Aufforderung, sein Wohnhaus genauer
zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google-Bildern
oft nicht erkennbar sind - was Datenschützer auch sinnvoll finden. Daher
erfolgt die Identifizierung entweder über von Google über ein Formular
abgefragte nähere Angaben oder über Satellitenbilder. Gefragt wird etwa
nach der Farbe des Hauses oder Besonderheiten wie Balkonen oder markanten
Nachbargebäuden. Für die Nutzung von Satellitenbildern will Google Anfang
kommender Woche ein Internet-Werkzeug zur Verfügung stellen, mit dem das
eigene Wohnhaus online gekennzeichnet werden kann.
Um Missbrauch vorzubeugen, bekommt der Antragsteller per Briefpost einen
Bestätigungscode an die angegebene Anschrift geschickt, den der
Auftraggeber online eingeben muss. So soll verhindert werden, dass
Unbefugte fremde Gebäude aus Google Street View "verschwinden" lassen
können.
Widerspruch nach Ablauf der Frist - in Street View
Ist die Vier-Wochen-Frist abgelaufen, kann man immer noch die
Unkenntlichmachung von Gebäuden beantragen. Bis zum Zeitpunkt der Löschung
sind die Bilder in Street View allerdings zu sehen. Die Anträge sollen
innerhalb von zwei Monaten bearbeitet werden.
Der einfachste Weg, ein Gebäude, aber auch Personen und Autokennzeichen
unkenntlich zu machen, befindet sich direkt in Google Street View. Am
unteren Rand des Darstellungsfensters von Google Street View gibt es einen
Link "Probleme melden". Dieser Alarmknopf öffnet ein Formular, in das die
nötigen Angaben eingetragen werden können, um ein Haus zu verschleiern.
Jederzeit möglich: Anträge per E-Mail oder Brief
Der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen
Autos oder der eigenen Wohnung kann jeder per E-Mail an
streetview-deutschland@google.de oder per Brief an Google Germany
GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, widersprechen.
Da nicht geklärt ist wie Google mit den Widersprüchen umgeht, empfehlen
wir unbedingt eine Zweitschrift des Widerspruches per E-Mail an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Brühlstraße 9, 30169
Hannover, E-Mail:
poststelle@lfd.niedersachsen.de und an den örtlichen
Bundestagsabgeordneten Thomas Kossendey, E-Mail:
thomas.kossendey@bundestag.de
zu senden.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) stellt
entsprechende Musterschreiben im Web zur Verfügung.
Es können bereits jetzt Widersprüche für Orte, wie Edewecht, für die Street View
erst später verfügbar ist, eingereicht werden. Entweder per Brief oder per
Onlineformular, das bis in das nächste Jahr hinein angeboten werden soll.
Fragen und Missverständnisse zu Google Street View aufgeklärt
Um Google Street View ranken sich viele Fragen, Missverständnisse und
Unsicherheiten. Die häufigsten Fragen werden hier behandelt, damit Sie
genau wissen, was Street View kann - und was nicht:
Frage: Erfährt durch Street View jeder Nutzer, wo ich wohne?
Antwort: Nein, es findet keinerlei Verknüpfung zwischen dem Foto
von Ihrem Haus und Ihrem Namen statt. Street View zeigt lediglich ein Bild
der Hausfassade sowie die Adresse an. Eine Bezeichnung des jeweiligen
Gebäudes finden Sie lediglich bei Firmen, Restaurants und
Sehenswürdigkeiten - also nur bei Objekten, deren Besitzer bzw. Betreiber
ein berechtigtes Interesse daran haben, von möglichst vielen
Internetnutzern gefunden zu werden.
Frage: Sieht bei Street View jeder Nutzer, was ich gerade mache?
Antwort: Diese Frage beunruhigt die meisten Anwender, doch wir
können Sie beruhigen: Street View überträgt in keiner Weise Live-Bilder,
wie Sie sie aus dem Fernsehen kennen. Es handelt sich vielmehr um
statische Einzelaufnahmen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt geschossen
wurden. Google hat bereits 2008 damit begonnen, die Aufnahmen für Street
View anzufertigen - unter Umständen sind die Aufnahmen von Ihrem Wohnort
also bis zu zwei Jahre alt.
Frage: Zeigt Street View auch das Innere meiner Wohnung?
Antwort: Die Street View-Fahrzeuge haben ausschließlich Bilder von
öffentlich zugänglichen Straßen aus geschossen. Auf den Street View-Fotos
ist folglich nur zu sehen, was auch von der Straße aus sichtbar ist.
Allerdings ist die Apparatur, mit der die Aufnahmen gemacht werden, rund
2,90m hoch, sodass der Blickwinkel der Street View-Kamera am ehesten mit
dem Blickwinkel von Touristen in einem Bus oder LKW-Fahrern vergleichbar
ist.
Frage: Können Diebe mögliche Tatorte mit Street View besser
ausspionieren?
Antwort: Eine berechtigte Befürchtung - doch bislang zeigen
Statistiken keine Zunahme von Einbrüchen in den Städten, in denen Street
View bereits aktiv ist. Zu diesen Städten zählt neben London und Las Vegas
auch New York. Deutsche Daten liegen jedoch noch nicht vor, da Street View
noch nicht gestartet ist.
(Quelle: Verlag für Computerwissen)
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