Beantragung eines Kinderpasses
Eine Information des Meldeamtes


Bei Antragstellung bitte vorlegen

Geburtsurkunde

Zustimmungserklärung und Ausweise beider Elternteile oder des Sorgeberechtigten

ggf. alter Kinderausweis

aktuelles Passfoto, Frontalaufnahme

ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das persönliche Erscheinen wegen der Unterschrift erforderlich, es kann aber auch schon eher unterschreiben
Gültigkeit
ab Ausstellung 6 Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr
Eine Verlängerung des Kinderpasses ist maximal zum 12. Lebensjahr möglich

Gebühren (bei der Beantragung in bar zu zahlen)

13,00 €

6,00 € für die Verlängerung

Bearbeitungsdauer

Sofort

   
  Bitte beachten
  Ab dem 12. Lebensjahr ist die Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses erforderlich; mit Zustimmungserklärung der Eltern

Kinder müssen ab 26. Juni 2012 bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Der Kindereintrag im Reisepass der Eltern berechtigt nicht mehr zum Grenzübertritt. Kindern kann als Reisedokument ein Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr), ein Reisepasse und - je nach Reiseziel - ein Personalausweis ausgestellt werden.