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Beantragung eines Kinderpasses |
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Bei Antragstellung bitte vorlegen |
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Geburtsurkunde |
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Zustimmungserklärung und Ausweise beider Elternteile oder des Sorgeberechtigten |
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ggf. alter Kinderausweis |
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aktuelles Passfoto, Frontalaufnahme |
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ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das persönliche Erscheinen wegen der Unterschrift erforderlich, es kann aber auch schon eher unterschreiben |
| Gültigkeit | |
| ab Ausstellung 6 Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr | |
| Eine Verlängerung des Kinderpasses ist maximal zum 12. Lebensjahr möglich | |
Gebühren (bei der Beantragung in bar zu zahlen) |
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13,00 € |
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6,00 € für die Verlängerung |
Bearbeitungsdauer |
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Sofort |
| Bitte beachten | |
| Ab dem 12. Lebensjahr ist die Beantragung eines
Personalausweises bzw. Reisepasses erforderlich; mit
Zustimmungserklärung der
Eltern Kinder müssen ab 26. Juni 2012 bei Reisen ins Ausland
über ein eigenes Reisedokument verfügen. Der Kindereintrag im
Reisepass der Eltern berechtigt nicht mehr zum Grenzübertritt.
Kindern kann als Reisedokument ein Kinderreisepass (bis zum
vollendeten 12. Lebensjahr), ein Reisepasse und - je nach Reiseziel
- ein Personalausweis ausgestellt werden. |
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