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Die Anmeldung der Eheschließung (ehem.
Aufgebotsbestellung) ist zur Prüfung erforderlich, ob die Verlobten
die Ehevoraussetzungen wie Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, keine
bestehende Ehe, keine Verwandtschaft in gerader Linie usw. erfüllen.
Wenden Sie sich zur Anmeldung der Eheschließung
bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes. Bei mehreren Wohnorten
haben Sie die Wahl.
Bei der Anmeldung der Eheschließung sollten
möglichst beide Verlobte persönlich erscheinen. Ist einer von beiden
aus wichtigen Gründen verhindert, kann der andere Verlobte die
Anmeldung mit einer „Beitrittserklärung“ vornehmen. Der Vordruck ist
in jedem Standesamt erhältlich. |