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Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der
Gemeinde Edewecht |
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BREITBANDVERSORGUNG in den Ortsteilen Jeddeloh I, Kleefeld, Klein Scharrel und Süddorf (gewerbliche Nutzung zulässig und vorhanden) der Gemeinde Edewecht Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Edewecht 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. 1.2. 2. Gegenstand der Dienstleistung 2.1. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und weder um eine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG - Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung - noch um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Die Gemeinde Edewecht behält sich eine Vergabe vor. Eine aktuelle und repräsentative Umfrage/Nacherhebung bei den Gewerbetreibenden in den o. g. Gebieten hat ergeben, dass die Breitbandversorgung dort nur mit DSL light bis DSL 6000 möglich ist. Über 90% der Befragten wünschen sich eine flächendeckende Versorgung von durchschnittlich 16 MBit/s oder mehr. 2.2 Insbesondere sollen bspw. größere Dateien und Pläne, geographische Anwendungen, Video- und Softwaredownloads oder auch Radio- und Videostreams ohne Zeitverzögerung übermittelt werden können, Datensicherung auch über externe Firmenstandorte in zumutbarer Zeit möglich sowie im Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Nutzung des Netzes symmetrische Up- und Downloadgeschwindigkeiten verfügbar sein. Ebenso ist eine höchstmögliche Skalierbarkeit zu gewährleisten. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist. Insoweit fordert die Gemeinde Edewecht mit dieser Veröffentlichung potenzielle Anbieter auf, Angebote zur Bereitstellung von Breitbanddiensten zu marktüblichen Preisen in den derzeit unterversorgten Bereichen der Gemeinde Edewecht abzugeben. Angebote müssen mindestens eine nutzerspezifische, zuverlässige Mindestübertragungsrate in Höhe von 16 MBit/s pro Anschluss im Downstream auch bei Spitzenbelastung garantieren. Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen u. a. Angaben zu den Investitionskosten oder auch den erwarteten laufenden Einnahmen. In diesem Zusammenhang sind auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie vielen Neuanschlüssen 36 Monate nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Gemeinde Edewecht eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Zu deren Deckung wird eine Zuwendung nach der o. g. Richtlinie des MW beantragt werden. Daher müssen Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren. Die Gemeinde Edewecht behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind schriftlich in 3-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. 3. Abgrenzung zu LTE Ausbauvorhaben Die ländlichen Räume Niedersachsens werden derzeit entsprechend den Auflagen der BNetzA bei der Lizenzvergabe für die Frequenzen der digitalen Dividende mit LTE erschlossen. Bei LTE ist grundsätzlich keine flächendeckende Versorgung gegeben, da sie u. a. abhängig vom Ausbreitungsgrad, der Antennenausrichtung und der Entfernung der zu versorgenden Gebäude vom Maststandort ist. Die „Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2009/C 235/04 vom 30.09.2009) der EU-Kommission sehen vor, dass die Angaben der Netzanbieter zu zukünftigen Ausbauverpflichtungen konkret nachzuweisen sind, um eine „Blockade“ bestimmter Gebiete zu unterbinden, welche den Kommunen eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln zum weiteren Breitbandausbau erschwert bzw. unmöglich macht. In Anlehnung an die o. g. Leitlinie bittet die Gemeinde Edewecht bis zum Fristablauf des IBV mitzuteilen, ob eine LTE-Versorgung des im IBV bestimmten Gebietes geplant ist. Um die flächendeckende Versorgung überprüfen zu können, wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Funkmaststandorte sind/werden in den im IBV bezeichneten Gebieten errichtet und welche außerhalb der bezeichneten Gebiete errichteten oder geplanten Funkmaststandorte leuchten diese Gebiete aus? Geben Sie deren Lage als Geokoordinaten (kartenmäßige Darstellung s. Frage 2) an. 2. Wie ist Funkausleuchtung der zu Frage 1 gemeldeten Funkstandorte (zur Darstellung bitte ich eine Karte im Maßstab 1:50.000 beizufügen, bitte auch in digitaler Form)? 3. Wie viele Haushalte (Gebäude) können unter Berücksichtigung der Topografie und des Dämpfungswertes (bitte benennen) mit welcher Bandbreite bei der zu Nr. 2 angegebenen Funkausleuchtung bis zu welcher Entfernung vom Mast dauerhaft und zuverlässig erreicht werden? Den Unterlagen ist die schriftliche, verbindliche Zusicherung beizufügen, dass der Ausbau bis zum 30.01.2015 erfolgt und die dauerhafte und zuverlässige Breitbandversorgung mit der für das Vorhabengebiet gewünschten Bandbreite von 16 MBit/s zur Verfügung steht. Die Gemeinde Edewecht behält sich vor, eine öffentliche Förderung für die Breitbanderschließung zu beantragen, sofern Sie die benötigten Informationen nicht fristgerecht mitteilen. Spätere Angaben bleiben im Verfahren unberücksichtigt. Ergeben Ihre Daten einen Versorgungsgrad von weniger als 35 %, wird die vollständige Erschließung des Ortes beabsichtigt, andernfalls der unterversorgten Bereiche. 4. Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Eine Karte der Bedarfssituation der Regionen kann im Breitbandatlas auf der Homepage des Breitband Kompetenz Zentrums unter www.breitband-niedersachsen.de eingesehen werden. Ergänzende Informationen zu Befragungsergebnissen und Bedarfen werden auf Anfrage auch zur Verfügung gestellt. 5. Weiteres Verfahren 5.1. Auswahlverfahren 5.2.
Edewecht, den 16.12.2011 Gemeinde Edewecht i.V. Torkel
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