Ausschreibungen
Die Seite ist nicht mehr verfügbar.
Leider haben Sie eine Seite aufgerufen, die nicht mehr verfügbar ist.
Klicken Sie hier um die Startseite aufzurufen.
Ex-post-Transparenz
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein Vergabeverfahren vom Auftraggeber bestimmte Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 Euro überschreitet.